Was tun nach einem Gebäudebrand?

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, ein Brand in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus wurde gelöscht. Zurückgeblieben sind Bandrückstände, wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die mit Ruß verschmutzt sind. Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschung des Brandes und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (sog. Brandrückstände) könnten giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Erfahrung der brandbedingten Verschmutzungen sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie, um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise beachten.

Erstmaßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzung in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesen Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schmutzauffang aus. Beim Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z. B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstigen Bränden mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

 

Folgende Schutzvorkehrungen sind einzuhalten:

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärkten Papiervlies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

 

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet bzw. entsorgt werden können. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

 

  1. verwertbare Bestandteile
  2. nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialen
  3. besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)

 

Ansprechpartner für Müllentsorgung:

 

Landkreis Germersheim Tel: 0 72 74 / 53-2 37

 

Quelle: www.feuerwehr-jockgrim.de

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